Schulkindbetreuung
Im Auftrag der Samtgemeinde Salzhausen bieten wir eine verlässliche Schulkindbetreuung (SKB) an den Grundschulen in Garstedt und Salzhausen.
Wir betreuen Ihre Kinder
- in Salzhausen bis 17.00 Uhr (60 + 20 Plätze)
- in Garstedt bis 16.25 Uhr (60 Plätze).
An beiden Schulen bieten wir ergänzend eine Früh-SKB ab 7.30 Uhr an.
Die Preise für unser Angebot sind in der Nutzungs- und Gebührensatzung verbindlich geregelt.
Anmeldung
Wenn Sie Ihr Kind in unserer Schulkindbetreuung anmelden möchten, finden Sie hier alle erforderlichen Dokumente:
Grundlage unserer Arbeit ist die Nutzungs- und Gebührensatzung (gültig ab 01.08.2024) der Samtgemeinde Salzhausen, die uns mit der Trägerschaft der Einrichtungen betraut hat.
Den Ablauf von Anmeldung und Platzvergabe haben wir in diesem Dokument zusammengestellt. Die Kurzfassung lautet: Wir nehmen die Anmeldung Ihres Kindes frühestens 1 Jahr vor Schulbeginn entgegen. Die reguläre Anmeldefrist endet am 31. Januar vor Schulbeginn.
Ihre Anmeldung können wir bearbeiten, sobald uns der komplett ausgefüllte Anmeldebogen und (bei Berufstätigkeit) eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung über Arbeitsumfang, Lage der Arbeitszeiten und Arbeitsort vorliegt. Die Bescheinigung berücksichtigen wir nur, wenn sie im Moment der Platzvergabe maximal 12 Monate alt ist. Wir möchten Ihnen/Ihrem Arbeitgeber für die Bescheinigung dieses Muster vorschlagen.
Hier finden Sie den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und den Antrag auf Übernahme der Kosten.
Zur Ermittlung der nach Satzung ab 01.08.2018 neu eingeführten Monatspauschale Mittagessen möchten wir hier unseren Rechenweg bekannt machen.
Konzepte
Konzept der Schulkindbetreuung (Stand: November 2023) und Gewaltschutzkonzept (Stand:Juli 2024)
Wir möchten auf den nachfolgenden Seiten einen Einblick in die Arbeit unserer Schulkindbetreuung geben. Neben den inhaltlichen Fragen zu unserem Angebot, finden Sie außerdem spannende Informationen zu Kindern und ihren Bedürfnissen im Grundschulalter. Stöbern Sie gerne durch unser Konzept Schulkindbetreuung sowie das Gewaltschutzkonzept.