Leistungen aufgrund ärztlicher Verordnung (SGB V)
• Behandlungspflege
• z.B. modernes Wundmanagement
• z.B. Blutzuckermessung / Injektionen
• spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV)
Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
• Grundpflege
• Hauswirtschaftliche Versorgung
• Verhinderungspflege lt. § 39 (d.h. zeitweise Vertretung bei Verhinderung der sonst tätigen Pflegeperson)
• Betreuungsangebote lt. § 45
• Beratungsbesuche lt. § 37.3
Wir beraten Sie zu Ihrem Leistungsanspruch und rechnen
direkt mit den Pflege- und Krankenkassen bzw. dem
Sozialamt ab.
Die aktuellen Preise für Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) entnehmen Sie bitte der
Preisliste.
Viele Leistungen erhalten Sie ohne Zuzahlung.

Die Kostenträger überprüfen regelmäßig die Qualität unserer Arbeit. Im November 2019 haben wir die Qualitätsnote 1,2 erhalten. Details finden Sie hier.